Über uns 

Der Verein

Satzung der Arbeitsgruppe der Russischlehrer und Slawisten im Lande Bremen

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen “Arbeitsgruppe der Russischlehrer und Slawisten im Lande Bremen e.V.”.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen.
  3. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§2 Zweck und Aufgaben der Arbeitsgruppe

  1. Zweck der Arbeitsgruppe ist der Zusammenschluss und die Zusammenarbeit aller, die die russische Sprache im Lande Bremen unterrichten bzw. lehren.
  2. Im Einzelnen setzt sich die Arbeitsgruppe folgende Aufgaben:
  1. Die Förderung des Russichunterrichts im Lande Bremen;
  2. Die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Universität;
  3. Die wissenschaftliche und pädagogische Förderung sowie die rechtliche Unterstützung der Russichlehrenden, der am Russisch interessierten Lehrer, Referendare und Studenten.

§3 Stellung in der Öffentlichkeit

  1. Die Arbeitsgruppe ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  2. Sie erstrebt für ihre Mitglieder keinen finanziellen Gewinn.

§4 Mitgliedschaft

  1. Zur Mitgliedschaft sind grundsätzlich fähig:
  1. Russischlehrer an öffentlichen und privaten Schulen des Landes Bremen;
  2. Dozenten und Assistenten des Faches Slawistik an Hochschulen und Dolmetscherinstituten;
  3. Studierende der Russistik.
  1. Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss und muss von der Mitgliederversammlung gebilligt werden.
  2. Mit der Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe wird gleichzeitig die Mitgliedschaft erworben im “Bundesverband der Lehrkräfte der russischen Sprache an Gymnasien und Hochschulen e.V.”

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt
  1. Nach Beendigung der Abwicklung mit dem Ziel der Auflösung der Arbeitsgruppe,
  2. durch Austritt des Mitglieds
  3. durch Tod des Mitglieds,
  4. durch Ausschluss des Mitglieds.

Zu 2.: Der Austritt ist dem Vorstand 2 Monate zuvor schriftlich mitzuteilen.

Zu 4.: Der Ausschluss aus der Arbeitsgruppe zieht den Ausschluss aus dem Bundesverband nach sich. Zum Ausschluss führen insbesondere grobe Verstöße gegen die Satzung der Arbeitsgruppe.

§6 Organe der Arbeitsgruppe

Die Organe der Arbeitsgruppe sind

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand

§7 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern einschließlich des Vorstandes.
  2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

§8 Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der ersten Hälfte eines jeden    Kalenderjahres statt.
  3. Eine außerordentliche wird einberufen, wenn sie der Vorstand für erforderlich hält, oder wenn sie mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragen.
  4. Zwischen Einberufung und Tagung sollen mindestens 3 Wochen liegen.

§9 Anträge zur Mitgliederversammlung

Jedes Arbeitsgruppenmitglied kann Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Diese sind schriftlich spätestens 2 Wochen vor der Tagung beim Vorstand einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn sich die Versammlung mehrheitlich einverstanden erkärt.

§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  1. Festlegung der Grundlinien der Arbeit der Arbeitsgruppe,
  2. Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,
  3.  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und die Bestimmung über deren Verwendung,
  4. Wahl des Vorstands
  5. Entgegennahme von Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes,
  6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Auflösung der Arbeitsgruppe  und die Liquidation ihres Vermögens.

§11 Beschlussfassung

  1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit.
  3. Zur Satzungsänderung sowie zur Auflösung der Arbeitsgruppe ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder der Arbeitsgruppe erforderlich.

§12 Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart.
  2. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte und trifft die Maßnahmen, die Zweck und Aufgaben der Arbeitsgruppe gemäß §2 fördern.
  3. Wiederwahl ist zulässig.
  4. Scheidet der Vorsitzende aus, findet eine Neuwahl statt.
  5. Der Vorsitzende vertritt die Arbeitsgruppe nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Vorstand im Sinne des Gesetzes.
  6. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen und Tagungen und ist für die Geschäftsführung verantwortlich.
  7. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Aufwendungen für die Arbeitsgruppe werden in einer den Mitteln der Arbeitsgruppe angemessenen Weise ersetzt.

§13 Niederschrift

Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Vorstandes sind Niederschriften anzufertigen, die der Verhandlungsleiter und der Schriftführer unterzeichnen.

 

§14 Mitgliedsbeiträge

Die Arbeitsgruppe erhebt zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben jährlich Mitgliedsbeiträge, deren Fälligkeit und höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.

§15 Eintragung in das Vereinsregister

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Die Arbeitsgruppe besteht seit dem 19.02.1973.

 

Vorstände

 

Gesine Zeynalov

1. Vorsitzende

seit 2014

Nasip Gottwich

Schriftführer

seit 2020

Margarete Kück

Kassenwärtin

seit 2020

 

 

Mitglieder

Unser Verein im kleinsten Bundesland besteht aus ca. 30 Mitgliedern. Wir alle sind bemüht, den Russischunterricht an Bremer und Bremerhavener Schulen aufrecht zu erhalten. Dafür organisieren wir Feste der russischen Sprache und Wettbewerbe.

 

Mitgliedschaft

Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft oder andere Fragen, schreiben Sie uns unbedingt eine mail. (siehe unten) Unter der Download finden Sie auch unseren Mitgliedsantrag, den Sie einfach ausfüllen und per Post oder mail an uns senden.

Wir nehmen dann so schnell es uns geht mit Ihnen Kontakt auf.